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Beratung nach § 37.3 SGB XI

Für Kinder, Erwachsene und Angehörige  Herz icon

Unsere Beratung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung und Beratung bei der Pflege und Betreuung benötigen. Durch die regelmäßigen Beratungsgespräche helfen wir, die Pflegequalität zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Anforderungen für die Pflegekasse erfüllt sind.
9+

Jahre Erfahrung

90+

Mitarbeiter

140+

Patienten

Prüfnote des MDK

Trete dem Team von Capitulum bei

Fürsorge, die zählt –

Capitulum ist stets an Ihrer Seite

Bei Capitulum stehen Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir verstehen, dass intensive Betreuung nicht nur eine Frage der medizinischen Versorgung ist, sondern auch von Vertrauen, Empathie und Verständnis.

Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Situation zur Seite zu stehen und gemeinsam Lösungen zu finden, die Ihr Leben erleichtern und bereichern.

Egal ob Sie oder Ihre Angehörigen auf Unterstützung angewiesen sind – wir schaffen ein Umfeld, in dem Sie sich sicher, gut versorgt und wertgeschätzt fühlen.

Denn für uns zählt nicht nur die Betreuung, sondern auch die Lebensfreude und das Wohlbefinden, das wir Ihnen zurückgeben können.

Für Kinder und Erwachsene – 

Was ist die Beratung nach § 37.3 SGB XI & für wen ist die Beratung geeignet?

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Unterstützung bei der Pflegeplanung und -durchführung benötigen. Insbesondere profitieren Pflegegrade 2 bis 5, die Anspruch auf Pflegegeld haben, von dieser regelmäßigen Beratung. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, können durch diese Beratung unterstützt werden, um ihre Pflegeumgebung zu verbessern und alle verfügbaren Hilfsmaßnahmen zu nutzen. Ebenso können Angehörige von Pflegebedürftigen von der Beratung profitieren, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Belastung zu verringern.

Dein Partner in schwierigen Zeiten

Wie oft findet die Beratung statt?

Die Beratung erfolgt alle 6 Monate oder je nach Bedarf. Sie wird von der Pflegeversicherung bezahlt, wenn der Pflegebedürftige einen entsprechenden Pflegegrad hat. Für Pflegegrad 2 und 3 wird die Beratung einmal im Jahr durchgeführt, für Pflegegrad 4 und 5 ist sie alle sechs Monate erforderlich.

Das zeichnet uns aus

Individuelle Pflege durch Capitulum

Individuelle Pflege:

Maßgeschneidert auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen.

Vertrauensvolle Begleitung durch Capitulum

Vertrauensvolle Begleitung:

Wir sind immer an Ihrer Seite, um Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln.

Entlastung für Angehörige

Entlastung für Angehörige:

Damit Sie wieder Zeit für sich und Ihre Familie finden.

FAQ-Die häufigsten Fragen an Capitulum

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 und höher können die Beratung in Anspruch nehmen.
Je nach Pflegegrad findet die Beratung alle 6 Monate oder jährlich statt.
Die Beratung wird von einem qualifizierten Pflegeberater oder einer Pflegefachkraft durchgeführt.

Wie können wir Ihnen weiter helfen?