Gesetzliche Regelungen

Da wir als Intensivpflegedienst gemäß §112 SGB XI für die Qualität unserer Leistungen verantwortlich sind, ist es auch in unserem Interesse ein gut funktionierendes und gelebtes Qualitätsmanagementsystem einzusetzen.

Qualitätsmanagementsystem

Durch das QMS kann sowohl die Qualitätssicherung als auch eine stetige Qualitätsentwicklung gewährleistet werden.

Das frühzeitige Erkennen von Fehlern und die rechtzeitige Behebung dieser soll der Zufriedenheit unserer Klienten dienen.

Des Weiteren können klar definierte Handlungsabläufe die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

So können mit dem QMS sowohl die Interessen der Klienten als auch der Mitarbeiter in einem immer wieder aktualisierten Prozess vertreten und berücksichtigt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Haben Sie zu dem Thema noch Fragen? Gerne beantworten wir diese telefonisch oder per Email.

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