Behandlungspflege · SGB V

Medizinische Versorgung, wo Sie sich am wohlsten fühlen.

Professionelle Behandungspflege nach SGB V — von examinierten Pflegefachkräften, ärztlich verordnet, von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung übernommen.

Behandungspflegee nach SGB V

Die Behandungspflege nach § 37 SGB V ist eine Sachleistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie richtet sich an Versicherte, die aufgrund einer Erkrankung medizinische Versorgung zu Hause benötigen. Ein Arzt muss die Leistungen verordnen — wir kümmern uns um alles Weitere.

Arzt verordnet

Ihr Arzt stellt eine Verordnung aus.

Kasse genehmigt

Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Pflege beginnt

Unsere Fachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause.

Unsere Leistungen der Behandungspflege

Behandlungspflege

Qualifizierte medizinische Versorgung direkt bei Ihnen zu Hause. Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen ärztlich verordnete Maßnahmen fachgerecht und zuverlässig durch.

Krankenhaus­vermeidungspflege

Wenn eine stationäre Behandlung medizinisch nicht zwingend erforderlich ist, ermöglichen wir eine gleichwertige Versorgung in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

In direktem Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege übernehmen wir hauswirtschaftliche Aufgaben, damit Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Grundpflege

Wenn Körperpflege, Mobilität oder Ernährung als Teil der ärztlichen Behandlung notwendig sind, unterstützen wir Sie einfühlsam und würdevoll – stets abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf.

Sicherungspflege

Wir stellen sicher, dass die ärztlich verordnete Behandlung zu Hause korrekt und lückenlos durchgeführt werden kann – für Ihren Behandlungserfolg und Ihre Sicherheit.

Ihre Fragen — unsere Antworten

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn ein Arzt diese verordnet und sie im Haushalt oder ihrer Familie leben. Voraussetzung ist, dass die Pflege aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung (Muster 12) aus. Diese reichen Sie gemeinsam mit uns bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Kasse.

Die häusliche Krankenpflege nach SGB V wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Volljährige Versicherte zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, maximal 28 Tage im Jahr. Wir beraten Sie gerne zu den Details.

Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung können wir in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden mit der Pflege beginnen. In dringenden Fällen sind wir bestrebt, noch schneller zu handeln.

Sprechen wir über Ihre Situation

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich —
per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort.

02381 4971072

E-Mail

ambulant@capitulum-hamm.de

Anschrift

Capitulum to Go GmbH
Kleine Amtstr. 14
59073 Hamm

Unsere Erreichbarkeit

Wir sind 24/ 7 für Sie erreichbar.