Dauerhaft gut versorgt — in Ihrem Zuhause.
Häusliche Krankenpflege nach SGB XI für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad — professionell, einfühlsam und so lange, wie Sie uns brauchen. Übernommen von der gesetzlichen Pflegeversicherung.
- Pflegegrade 1–5
- Keine Zeitbegrenzung
- MDK-anerkannt

Häusliche Krankenpflege nach SGB XI
Die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI richtet sich an Menschen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt den Pflegebedarf fest und teilt ihn in fünf Pflegegrade ein.
Geringe Beeinträchtigung
Erhebliche Beeinträchtigung
Schwere Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung
Schwerste Beeintr. & Sonderbedarfe
Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen Erholung. Wenn Sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert sind, übernehmen wir die Pflege nahtlos und zuverlässig.
- Vertretung bei Krankheit des Angehörigen
- Urlaubsvertretung für Pflegepersonen
- Kurzfristige Überbrückung & Notfallvertretung
- Übernahme aller gewohnten Pflegeaufgaben
- Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr
Entlastungsleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen und gezielte Entlastung für pflegende Angehörige — damit Pflege dauerhaft gelingt und alle Beteiligten Kraft behalten.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Betreuung & Alltagsbegleitung
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bis zu 125 € monatlich aus Pflegekasse
Hauswirtschaftliche Versorgung
Damit Ihr Zuhause ein Ort des Wohlbefindens bleibt, übernehmen wir hauswirtschaftliche Aufgaben — zuverlässig, regelmäßig und auf Ihre Lebensweise abgestimmt.
- Reinigung der Wohnunh
- Einkäufe & Besorgungen
- Kochen & Mahlzeitenplanung
- Wäschepflege & Büglen
- Ordnung & Haushaltsorganisation
Grundpflege
Wir unterstützen Sie würdevoll und einfühlsam bei allen grundlegenden Alltagsverrichtungen — abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und Ihre persönlichen Bedürfnisse.
- Ganzkörperwäsche, Duschen & Baden
- Hilfe beim Aufstehen & Gehen
- Essenszubereitung & Hilfe beim Essen
- Mundpflege & Hautpflege
- An- und Auskleiden
Ihre Fragen — unsere Antworten
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach SGB XI?
Anspruch haben alle Versicherten der sozialen Pflegeversicherung, denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad (1–5) zuerkannt hat. Der Pflegegrad richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Wie lange werden die Leistungen erbracht?
Im Unterschied zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V sind Pflegeleistungen nach SGB XI nicht zeitlich begrenzt. Sie werden so lange erbracht, wie der festgestellte Pflegegrad besteht — also dauerhaft, solange Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Was kostet mich die häusliche Krankenpflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen im Rahmen der festgelegten Sachleistungsbeträge je Pflegegrad. Eventuell entstehende Unterschiede zwischen Sachleistungsbetrag und tatsächlichen Kosten klären wir transparent im Beratungsgespräch mit Ihnen.
Sprechen wir über Ihre Situation
02381 4971072
ambulant@capitulum-hamm.de
Capitulum to Go GmbH Kleine Amtstr. 14 59073 Hamm
Wir sind 24/ 7 für Sie erreichbar.