Häusliche Krankenpflege · SGB XI · Pflegeversicherung

Dauerhaft gut versorgt — in Ihrem Zuhause.

Häusliche Krankenpflege nach SGB XI für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad — professionell, einfühlsam und so lange, wie Sie uns brauchen. Übernommen von der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Häusliche Krankenpflege nach SGB XI

Die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI richtet sich an Menschen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt den Pflegebedarf fest und teilt ihn in fünf Pflegegrade ein.

PG1

Geringe Beeinträchtigung

PG2

Erhebliche Beeinträchtigung

PG3

Schwere Beeinträchtigung

PG4

Schwerste Beeinträchtigung

PG5

Schwerste Beeintr. & Sonderbedarfe

Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen Erholung. Wenn Sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert sind, übernehmen wir die Pflege nahtlos und zuverlässig.

Entlastungsleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und gezielte Entlastung für pflegende Angehörige — damit Pflege dauerhaft gelingt und alle Beteiligten Kraft behalten.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Damit Ihr Zuhause ein Ort des Wohlbefindens bleibt, übernehmen wir hauswirtschaftliche Aufgaben — zuverlässig, regelmäßig und auf Ihre Lebensweise abgestimmt.

Grundpflege

Wir unterstützen Sie würdevoll und einfühlsam bei allen grundlegenden Alltagsverrichtungen — abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ihre Fragen — unsere Antworten

Anspruch haben alle Versicherten der sozialen Pflegeversicherung, denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad (1–5) zuerkannt hat. Der Pflegegrad richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

Auf Antrag bei der Pflegekasse kommt ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause. Er bewertet sechs Lebensbereiche (u. a. Mobilität, Kognition, Selbstversorgung) und ermittelt daraus den Pflegegrad 1 bis 5. Wir begleiten Sie gerne bei diesem Prozess.

Im Unterschied zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V sind Pflegeleistungen nach SGB XI nicht zeitlich begrenzt. Sie werden so lange erbracht, wie der festgestellte Pflegegrad besteht — also dauerhaft, solange Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen im Rahmen der festgelegten Sachleistungsbeträge je Pflegegrad. Eventuell entstehende Unterschiede zwischen Sachleistungsbetrag und tatsächlichen Kosten klären wir transparent im Beratungsgespräch mit Ihnen.

Sprechen wir über Ihre Situation

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich —
per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort.

02381 4971072

E-Mail

ambulant@capitulum-hamm.de

Anschrift

Capitulum to Go GmbH
Kleine Amtstr. 14
59073 Hamm

Unsere Erreichbarkeit

Wir sind 24/ 7 für Sie erreichbar.